Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen


Beratung


Gerne beraten wir Sie rund um das Vorgehen bei einem Umbau oder eines Abbruchs in Bezug
auf möglich vorhande Schadstoffe:

• Einschätzung des Schadstoffvorkommens vor dem Kauf oder Verkauf einer
  Immobilie sowie vor dessen Sanierung
• Vorgehen der Sanierung bei einer Immobilie mit Baujahr vor 1990
• Beratung der Bauherrschaft über aktuell gültige Vorschriften wie der VVEA und
  ihrer Pflichten im Falle einer Sanierung
• Instruktion zur Entnahme von Materialproben
• Information, Sensibilisation, Instruktion und Schulung Ihrer Mitarbeiter rund um
  das Thema Erkennen und Entfernen von Schadstoffen nach SUVA-Factsheets sowie
  aktuell gültigen Gesetzen

Gebäudeuntersuchung


Wir führen Schadstoffuntersuchungen an jeder Art von Gebäuden durch. Nach Artikel 16 VVEA
ist immer dann eine Untersuchung auf Schadstoffe vorgeschrieben, wenn die Liegenschaft vor 1990 erbaut wurde, oder mehr als 200 m Bauabfälle anfallen.

  • Durchführen eines Gebäude-Screenings
  • Durchführen einer Schadstoffuntersuchung inkl. Erstellen eines Schadstoffberichts zur Einreichung mir Ihrer Baubewilligung

Ausschreibung


Bei der Erstellung Ihrer Ausschreibungsunterlagen können wir Sie unterstützen bei:

  • Erstellen eines Sanierungs- und Entsorgungskonzepts
  • Massenermittlung vor Ort  
  • Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zur Offertstellung
  • Erstellung einer Kostenschätzung
  • Vergleich der Offerten und Beratung bei der Vergabe

Fachbauleitung


Gerne übernehmen wir für Sie die Fachbauleitung Ihrer Baustelle.

  • Wir übernehmen als unabhängige Fachleute die Planung und Begleitung Ihrer Schadstoffsanierung sowie die dazugehörigen Ausschreibungsarbeiten.
  • Wir stellen den fachgerechten Ausbau und die gesetzeskonforme Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien sicher und erstellen für Sie die entsprechenden Sanierungs- und Entsorgungskonzepte.
  • Wir überwachen während der Schadstoffsanierung die Berücksichtigung der Vollzugspraxis kantonaler und kommunaler Behörden sowie der bestehenden Regelwerke (u.a. SUVA Factsheets, EKAS-Richtlinien, etc.).
  • Sie erhalten eine fachkundige Begleitung der Schadstoffsanierung, wobei wir den Schutz von Arbeitnehmern, Dritten und der Umwelt sicherstellen.
  • Wir führen die Kontrolle und Freigabe des Arbeitsplans aus.
  • Sie erhalten einen Mess- und Kontrollplan.
  • Wir erstellen für die Bauherrschaft einen kompletten Schlussbericht zur Schadstoffsanierung.

Raumluftmessungen


Als Abschluss von Asbest Sanierungen sind laut EKAS 6503 Raumluftmessungen nach VDI Norm 3492 durchzuführen. Mit diesen Messungen wird sichergestellt, dass die Raumluft im Sanierungsbereich nach erfolgter Sanierung keine der zuläsigen Grenzwerte überschreitende
Faserkonzentarion aufweist.

Private Kontrolle (PK)


Mitarbeiter der ABG pro sa sind befugt Private Kontrolle Rück & Umbau durchzuführen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) werden Bauherren ab dem 1. Januar 2016 dazu verpflichtet, der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungssgesuchs bzw. -verfahrens Auskunft über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung(en) sowie deren Entsorgung zu geben, nach den Vorgaben von Art. 16 VVEA. Damit sollen Mensch und Umwelt, aber auch die Verwertung von Rückbaustoffen vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden.

Die zuständige Baubewilligungsbehörde ist i.d.R. jene auf kommunaler Stufe.

Zur Prüfung der eingereichten Entsorgungskonzepte (im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens) und zur Entlastung und Unterstützung der kommunalen Bauverwaltungen in diesem Prozess, wird von der Baudirektion des Kantons Zürich das Instrument der privaten Kontrolle (PK) im Fachbereich Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen geschaffen. Mit dem Vollzugsinstrument der PK und den in diesem Rahmen tätigen befugten Fachpersonen, welche die private Kontrolle umsetzen, sollen die Einhaltung der allgemein anerkannten Qualitätsstandards bezüglich professioneller Schadstoffdiagnostik / Schadstoffgutachten und der Entsorgungskonzepte sichergestellt werden, ohne dass jede Gemeinde neues Know-How aufbauen muss.
(Quelle: AWEL)

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