Unsere Dienstleistungen in der Übersicht
Wir untersuchen Ihre Liegenschaft gemäss Artikel 16 VVEA auf Gebäudeschadstoffe wie Asbest, PAK, PCB
u. v. m. Wir beraten Sie gerne über die Vorgaben der verschiedenen Kantone.
Nach der Schadstoffsanierung stellen wir für Sie gerne diverse Raumluftmessungen um zu prüfen, ob die Schadstoffsanierung sauber ausgeführt wurde. Gleichzeitig wird eine genaue Visuelle Kontrolle durchgeführt und mit einer Fotodokumentation ergänzt.
Falls Sie im Kanton Zürich einen Um- oder Rückbau planen, erstellen wir für Sie gerne die Private Kontrolle
[gemäss: § 4 BBV I im Fachbereich Rück- und Umbau (Anhang Ziff. 3.11 BBV I)]. Bitte achten Sie darauf, dass alle Entsorgungsbelege sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden. Die Private Kontrolle ist obligatorisch ab einer Bausumme von CHF 200'000.-
Sie planen einen grossen Umbau oder Rückbau und es steht eine enorme Schadstoffsanierung bevor? Gerne übernehmen wir die Fachbauleitung und nehmen Ihnen die Arbeit ab. Mit einer Fachbauleitung dürfen auch die Raumluftmessungen reduzuiert werden.
Ist es dringend?
Wir passen uns so flexibel wie möglich an Ihre Termine an.
Auf Ihren Wunsch führen wir auch gerne "Express"-Analysen aus.
Wir halten uns selbstverständlich an alle SUVA-, FAGES- oder VABS- Richtlinien und arbeiten gemäss den Empfehlungen von www.polludoc.ch/de .
Mit unserem sehr zuverlässlichen Labor haben wir die Resultate immer schon morgens. Somit entstehen keine langen und mühsamen Wartezeiten.
Falls gewünscht, fordern wir für Sie gleich eine Offerte für die Schadstoffsanierung an.
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