Mitarbeiter der ABG pro sa sind befugt Private Kontrolle Rück & Umbau durchzuführen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) werden Bauherren ab dem 1. Januar 2016 dazu verpflichtet, der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungssgesuchs bzw. -verfahrens Auskunft über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung(en) sowie deren Entsorgung zu geben, nach den Vorgaben von Art. 16 VVEA. Damit sollen Mensch und Umwelt, aber auch die Verwertung von Rückbaustoffen vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden.
Die zuständige Baubewilligungsbehörde ist i.d.R. jene auf kommunaler Stufe.
Zur Prüfung der eingereichten Entsorgungskonzepte (im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens) und zur Entlastung und Unterstützung der kommunalen Bauverwaltungen in diesem Prozess, wird von der Baudirektion des Kantons Zürich das Instrument der privaten Kontrolle (PK) im Fachbereich Rück- und Umbau von Bauten und Anlagen geschaffen. Mit dem Vollzugsinstrument der PK und den in diesem Rahmen tätigen befugten Fachpersonen, welche die private Kontrolle umsetzen, sollen die Einhaltung der allgemein anerkannten Qualitätsstandards bezüglich professioneller Schadstoffdiagnostik / Schadstoffgutachten und der Entsorgungskonzepte sichergestellt werden, ohne dass jede Gemeinde neues Know-How aufbauen muss.
(Quelle: AWEL)